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Über das Berechnungsverfahren "Arbeitsstättenrichtlinien"

Erklärt das Konzept der Ermittlung von erforderlichen Luftmengen für Räume in Nichtwohngebäuden auf Basis des Berechnungsverfahrens Arbeitsstättenrichtlinien.

Bei der Luftmengenermittlung für Arbeitsstätten werden zwei Verfahren verwendet, die auf den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie A4.1 und Arbeitsstättenrichtlinie A5 basierend. Die Ermittlung auf Basis der Arbeitsstättenrichtlinie A4.1 wird für Sanitärräume und die Ermittlung auf Basis der Arbeitsstättenrichtlinie A5 für sämtliche andere Raumtypen in Arbeitsstätten verwendet. Bei der Luftmengenermittlung wird sichergestellt, dass sämtliche Lasten (Stoff-, Feuchte- und Wärmelasten) zuverlässig abgeführt werden.

Bei der Arbeitsstättenrichtlinie A5 werden die erforderlichen Außenluftvolumenströme basierend auf der Personenanzahl und der körperlichen Intensität der Tätigkeit ermittelt. Sie können zudem zusätzlich benötigte Luftmengen aufgrund von Publikumsverkehr berücksichtigen. Auch weitere Belastungen wie hohe Wärmelasten oder belästigende Gerüche im Raum können Sie pauschal mit in die Ermittlung einbeziehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei Außentemperaturen über 26 °C bis 32 °C und unter 0 °C bis -12 °C den gesamten Luftvolumenstrom prozentual um bis zu 50 % zu reduzieren.

Bei der Arbeitsstättenrichtlinie A4.1 wird sichergestellt, dass der von der Richtlinie geforderte flächenbezogene Volumenstrom eingehalten wird.