Anpassen von MEP-Räumen bei unveränderbarem Architekturmodell
Erfahren Sie mehr über mögliche Vorgehensweisen, wenn das Architekturmodell nicht für eine problemlose Gebäudeerfassung angepasst werden kann.
Falls das Modell nicht für eine problemlose Gebäudeerfassung modifiziert werden kann, können Sie in einigen Fällen versuchen, das MEP-Modell durch die Konstruktion geeigneter Hilfsbauteile oder mittels Raumtrennlinien zu anzupassen. Typische Fälle sind z. B., wenn Bauteile durch den Architekten fälschlicherweise nicht als raumbegrenzend markiert wurden.
Das folgende Beispiel (Abb. unten) zeigt eine verknüpfte Architektur, in der die Trennwand nicht raumbegrenzend ist.
Selbst wenn die Trennwand in der Revit-Verknüpfung raumbegrenzend ist, ist die Angabe in der Architektur maßgeblich. Denn nur, was in der Architektur raumbegrenzend ist, kann auch in der Verknüpfung raumbegrenzend sein.
In der Abbildung unten wurde das Attribut Raumbegrenzung für die nicht raumbegrenzende Trennwand aktiviert. Mittels der Revit-Funktion Kopieren/Überwachen wird auf die Änderung in dem MEP-Modell aufmerksam gemacht.