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Details zu Anlagentechnik

Informationen zur Registerkarte Anlagentechnik des Moduls GEG/EnEV.

Sie befinden sich hier:

ModulübersichtGEG/EnEVVarianteAnlagentechnik

GEG EnEV Anlagentechnik Linear Building

Erfassung Anlage

Auswahl über Schemata

Aktiviert: Die Erfassung der gebäudetechnischen Anlagen wird mithilfe vorangelegte Anlagenschemata auf der Registerkarte Anlagen-Auswahl durchgeführt.

Detailliert Heizung/Trinkwasser/Lüftung

Aktiviert: Die Erfassung der gebäudetechnischen Anlagen wird anhand von ausführlichen Angaben zu den jeweiligen Anlagen durchgeführt. Die für die Eingaben benötigten Registerkarten Heizung, Lüftung und Trinkwasser werden freigeschaltet. Ein Strang mit der Bezeichnung Strang 1 wird automatisch angelegt.

mehrere Stränge anlegen

Aktiviert: Es werden mehrere Stränge bei der Erfassung der Anlagen berücksichtigt. Die Registerkarte zum Aufteilen der Stränge Strang anlegen wird freigeschaltet.

Trinkwassererwärmung (Wohngebäude)

Legt die Art der Trinkwassererwärmung für Wohngebäude fest. Diese Festlegung ist für die korrekte Prüfung der Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs erforderlich. Nach GEG/EnEV wird für die Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs zwischen konventioneller (Öl, Gas,…) und überwiegend elektrischer Trinkwassererwärmung unterschieden.

frei definierbarerer Energieträger für Nah-/ und Fernwärme

Bei Nah- und Fernwärmeanlagen besteht die Möglichkeit, dass der Wärmenetzbetreiber seinen individuellen Primärenergiefaktor sowie seine CO2-Emission gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen berechnet und diese als Berechnungsgrundlage seinen Kunden zur Verfügung stellt. Dieser zur Verfügung gestellte Primärenergiefaktor sowie die CO2-Emission können hier angegeben werden. Anschließend kann der definierte Energieträger bei der Anlagenerfassung Detailliert Heizung/Trinkwasser/Lüftung auf der Registerkarte Heizung im Bereich Wärmeerzeugung über den Dialog Erzeugerauswahl (…) als Energieträger für Nah- und Fernwärme festgelegt werden.

Name

Legt die Bezeichnung des frei definierten Energieträgers fest.

Primärenergiefaktor

Es ist der vom Wärmenetzbetreiber zur Verfügung gestellte Primärenergiefaktor einzutragen.

CO2-Emission

Es ist der vom Wärmenetzbetreiber zur Verfügung gestellte Wert der CO2-Emission einzutragen.

Energietyp nach Angaben des Wärmenetzbetreibers:

Es ist der vom Wärmenetzbetreiber angegebene Energietyp auszuwählen.

Anlagendaten

Legt Anlagendaten hinsichtlich des Baujahrs des Gebäudes fest. Ob es sich um eine Neuanlage (ab 1995) oder um eine Bestandsanlage (bis 1994) handelt sowie das Baujahr der Anlage, hat Einfluss auf die Ermittlung der Anlagen-Aufwandszahl.

Ist die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen, wirkt sich dies bei einigen Berechnungsverfahren positiv aus.

Anlage ist hydraulisch abgeglichen

Aktiviert: Es wird beim Berechnungsverfahren berücksichtigt, dass es sich um eine hydraulisch abgeglichene Anlage handelt.

Kühlung bei zu errichtenden Wohngebäuden

Der Energiebedarf der Kühlung ist nach GEG/EnEV in folgenden Fällen anteilig gemäß der gekühlten Nutzfläche zu erhöhen:

  • Bei fest installierten Raumklimageräten (Effizienz A, B und C):

    Jahres-Primärenergiebedarf: + 16,2 kWh/m²a

    Endenergiebedarf: + 6 kWh/m²a

  • Bei Kühlflächen mit elektrischer Kälteerzeugung:

    Jahres-Primärenergiebedarf: + 10,8 kWh/m²a

    Endenergiebedarf: + 4 kWh/m²a

  • Bei Kühlung mit erneuerbaren Wärmesenken (Erdsonde etc.):

    Jahres-Primärenergiebedarf: + 2,7 kWh/m²a

    Endenergiebedarf: + 1 kWh/m²a

  • Bei sonstiger Kühlung (nicht in a, b oder c aufgeführt):

    Jahres-Primärenergiebedarf: + 18,9 kWh/m²a

    Endenergiebedarf: + 7 kWh/m²a

Der zutreffende Kühlfall ist mittels der Dropdown-Liste festzulegen und die gekühlte Nutzfläche einzutragen.

Die Erhöhung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sowie der Zuschlag für Kühlung, der den Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs erhöht, werden beim Nachweis berücksichtigt.

Verwendung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Ermöglicht die Anrechnung von gebäudenahen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf den maximalen Primärenergiebedarf des Gebäudes im Rahmen des GEG 2020. Das Ausmaß der Reduzierung ist abhängig von der Nennleistung der Anlage zur Stromerzeugung und der Anzahl beheizter bzw. gekühlter Geschosse. Wird zusätzlich zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auch noch ein elektrochemischer Speicher genutzt, reduziert dies den maximalen jährlichen Primärenergiebedarf weiter.

Anmerkung:

Dieser Bereich ist nur Inhalt des Energieausweises nach GEG 2020 und ist bei den Verfahren nach den anderen Verordnungen nicht sichtbar.

Nennleistung

Legt die Nennleistung der installierten Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fest.

jährlicher absoluter elektrischer Energiebedarf

Zeigt den jährlichen absoluten elektrischen Energiebedarf der Anlage für Heizung, Trinkwasser und Lüftung des Gebäudes an.

Einsatz eines elektrochemischen Speichers, Nennkapazität:

Legt die Nennleistung des verwendeten elektrochemischen Speichers, der zur Speicherung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms eingesetzt wird, fest.

Anzahl beheizter/gekühlter Geschosse

Legt die Anzahl der beheizten/gekühlten Geschosse fest. Die Anzahl nimmt Einfluss auf das Ausmaß der Reduzierung des maximalen Primärenergiebedarfs und die Angabe ist gemäß GEG/EnEV erforderlich.