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nesseler plan gmbh: Mengenermittlung und Kostenplanung aus Sicht des Generalunternehmers

Kostensicherheit ist für alle Baubeteiligten, für den Bauherrn ebenso wie für den Planer und den Bauunternehmer, bereits zum Zeitpunkt der Projektentwicklung und über den gesamten Planungsprozess hinweg ein primäres Entscheidungskriterium – nicht zuletzt hinsichtlich einer Beauftragung zur Umsetzung. Um Kostensicherheit zu gewährleisten, ist es aus prozessualer Sicht entscheidend, bereits in frühen Planungsstadien eine ausreichend hohe Informationstiefe zu schaffen – und genau hier knüpft die BIM-Arbeitsmethodik an.

Für die Kostengruppe 300 (DIN 276) setzt nesseler bereits die modellbasierte Mengenermittlung und Kalkulation in den unterschiedlichen Projektphasen um. Ziel ist es, diese in Zukunft durch den zunehmenden Anteil an Projekten, die in 3D nach der BIM-Methodik geplant werden, auch im Bereich der TGA zu nutzen.

In der TGA ist der Detaillierungsgrad (LOD) in den verschiedenen Planungsstufen sehr unterschiedlich. In den frühen Planungsphasen kann noch nicht auf Positionsebene (Kanal, Formteil, Einbauteil, Dämmung …) geplant und kalkuliert werden. Das ist zuverlässig erst mit der Ausführungsplanung möglich. Vor der Ausführungsplanung besteht also naturgemäß ein Zielkonflikt zwischen dem eigentlichen Informationsbedarf und dem tatsächlich vorhandenen Informationsangebot für eine verlässliche Kostenermittlung (Henne-Ei-Problem).

Ein valider Ansatz, um die Problematik der noch nicht vorhandenen Informationstiefe zu einem frühen Planungszeitpunkt aus kaufmännischer Sicht zu lösen, ist der allseits bekannte Rückgriff auf statistische Kostenkennwerte. Im fortschreitenden Planungsprozess kann dann auf Basis von definierten Baugruppen mit mehreren Komponenten kalkuliert werden. Dazu hat nesseler ein Kalkulationsverfahren entwickelt. Die in den Baugruppen hinterlegten Preise von Einzelkomponenten werden regelmäßig aktualisiert, sodass die Kostenansätze der Baugruppen möglichst nahe am aktuellen Marktpreis sind. Mit der Ausführungsplanung werden die Ausschreibungsmengen mit Hilfe von Stücklisten bzw. den Mengenberechnungen aus dem CAD-Modell nachgeschärft und die Leistungsbeschreibung wird anschließend ausschreibungsreif fertiggestellt. Dabei ist die VOB-konforme Mengenermittlung ein wichtiger Punkt, um später für die Vergabe von Leistungen die korrekten Mengen in der Ausschreibung anzugeben.

nesseler arbeitet seit vielen Jahren mit LINEAR zusammen, um die Neuerungen der Software in der Praxis zu testen. 

nesseler plan gmbh
Ansprechpartner: Dr. Markus Ewert, 
Leiter TGA bei der nesseler plan gmbh

LINEAR bedankt sich bei nesseler als langjährigem Kunden für die freundliche Bereitstellung eines Fachmodells und das konstruktive Feedback.


Standardisierte Mengenermittlung nach VOB/C

Die Grundlage für eine gleichbleibende Datenqualität und für die Bildung von Kostenkennwerten sind automatisierbare, d. h. nach festen Regeln durchführbare Auswertungsregeln. Die Vereinbarung einer DIN-gerechten Mengenermittlung (nach VOB/C) hat für die Vertragspartner den Vorteil, dass auf ein bewährtes Regelwerk zurückgegriffen werden kann, um Mengengerüste für die Ausschreibung einheitlich, d. h. nach standardisierten Aufmaßregeln, zu erstellen. In dieser Weise konsolidierte Aufmaßmengen unterstützen nicht nur eine valide Angebotsbewertung, sondern auch die vergleichende Kostendokumentation und -auswertung.

Die unter VOB/C geführten DIN-Normen sind als Allgemeine Technische Vertragsbedingungen vertraglich zu vereinbarende Spielregeln, die abrechnungsfähige Mengen bzw. Bauleistungen in Abgrenzung zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen im Sinne von Geschäftsbedingungen festlegen.

Bei der inhaltlichen Durchsicht der VOB/C wird deutlich, dass Ausführungsbestimmungen bzw. Aufmaß- und Übermessungsregeln oftmals auch den Randbedingungen eines Baustellenaufmaßes oder fertigungstechnischen Überlegungen geschuldet sind, die nicht 1 : 1 modellierbar bzw. aus einem CAD-Modell ableitbar sind (Beispiel: Ausschnittsübermessung von Aussparungen, die erst nach der Montage hergestellt werden).

Die Vielzahl an geometriebasierten, d. h. bauteilabhängigen Aufmaß- und Übermessungsregeln ist ein weiterer Grund, warum diese für TGA-Gewerke, im Besonderen für das Gewerk Lüftung, modellbasiert ungleich schwieriger umzusetzen sind (vgl. Tab. 1).

Im Aufmaßvergleich zwischen einer rein Bauteillisten-basierten Mengenermittlung in Revit und einer VOB-konformen Mengenermittlung mit LINEAR sind durch die Anwendung dieser Regeln bereits Mengenabweichungen von durchschnittlich 9 % für ein vergleichsweise einfaches Längenaufmaß runder Luftleitungen zu erwarten (Tab. 2).


LPh 6 nach HOAI im Leistungsbild TGA

Gemäß HOAI ist eine erste Mengenermittlung für den Fachplaner nach Fertigstellung der Ausführungsplanung in Leistungsphase 6 vorgesehen. Über die gesamte Planungs- und Bauphase hinweg wird üblicherweise jedoch (mindestens) zwei Mal Maß genommen: erstmals für die Ausschreibung (Plan- oder Modellaufmaß) und später für die Abrechnung nach Leistungsfertigstellung bzw. die Leistungsabnahme (Baustellenaufmaß).

Grundleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung – LPh 6: Vorbereitung der Vergabe

a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissennach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke

c)  Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen


Das VOB-gerechte Lüftungsaufmaß – Anforderungen an die Modellreife
LOG: DIN-konforme Bauteilparametrik und Aufmaßmengen

Am dargestellten Längenaufmaß für das Beispiel runder Luftleitungsdämmung in Abb. 1 lässt sich der Komplexitätsgrad und der daraus resultierende geometrische Berechnungsaufwand erahnen, der sich bei der normenkonformen Erfassung von Teilstrecken und unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Aufmaß- und Übermessungsregeln ergibt.

Für eine VOB-konforme Mengenermittlung werden vorrangig konkrete Modellierungsanforderungen an Lüftungsfamilien bzw. lüftungsbezogene Rohr- und Kanalklassen gestellt, die eine aufmaßrelevante Parametrik aufweisen müssen. Eine Prüfung von Bauteilen auf DIN-Konformität erfolgt LINEAR-seitig während des Berechnungsvorgangs.

Fehlen Bauteilparameter oder können diese bei LINEAR-fremden Bauteilfamilien nicht zugeordnet werden, ist es für den Nutzer durch entsprechende Fehlerhinweise ein Leichtes, solche Bauteile im Modell mit dem Lupenwerkzeug zu identifizieren, zu ersetzen oder manuell nachzubearbeiten (vgl. Abb. 3). Ergänzend ist von fachplanerischer Seite im Zuge der Netzdimensionierung die entsprechende Bauteilklassifizierung von Lüftungskomponenten sicherzustellen.


Das bedeutet: Für ein Modellaufmaß sind das Lüftungsnetz und dessen Komponenten (Volumenstromregler, Schalldämpfer) idealerweise vollständig klassifiziert und dimensioniert; d. h., alle notwendigen Angaben zu Druck-, Schall- und Materialdaten inklusive der Kostengruppen sind am Modell hinterlegt. Kanalgeometrien sind im Zuge der Kanalnetzberechnung geprüft und ggf. redimensioniert. Diese Modellierungsgrundsätze gelten unabhängig davon, ob herstellerspezifische Komponenten aus dem LINEAR CAD Browser verwendet werden oder ausschließlich mit neutralen Familien gearbeitet wird.

Nach dem Berechnungsvorgang sind die einzelnen Teilstrecken bzw. Teilmengen am zugehörigen Bauteil über das Mengensplit-Fenster nachvollziehbar verortet und können über das Lupenwerkzeug im Modell angezeigt werden. Die Vergabe von Positionsnummern ist optional möglich und ein zusätzliches Hilfsmittel, wenn es darum geht, Vergabe- und Abrechnungsmengen im anschließenden AVA-Prozess nachvollziehbar zu dokumentieren. Die dargestellte Mengensplitinformation wird 1 : 1 für den Dateiexport nach GAEB XML übernommen.

LOI: parametergesteuerte Informationsanreicherung

Der LINEAR Nutzer hat in Revit dank der parametergesteuerten Attributmechanik freie Hand bei der Gestaltung der Kurztexte. Der Anwender erhält die für eine Teilleistung im Projekt zur Verfügung stehenden Parameter mit der neuen Benutzeroberfläche übersichtlich präsentiert und wählt die zu verwendenden Parameter für die Textattributierungen aus (Abb. 4). Optional kann jedes Textattribut um ein Präfix und ein Suffix ergänzt werden. Die Zusammenstellung der Kurztextbausteine erfolgt programmseitig mit der Parameterwertabfrage von referenzierten Bauteilen.    

Wie aus der LINEAR Parameterverwaltung bekannt, können Parameter-Aliasse (sprechende Namen als Textattribute) für die Kurztexterstellung vergeben werden. Die angezeigte Reihenfolge der Parameter bzw. Textattribute entspricht dabei der Reihenfolge der Textbausteine, die per Drag-and-Drop anpassbar ist. Bei der Mengenberechnung zu einer Teilleistung wird die angegebene Reihenfolge der zugewiesenen Attribute zur Bestimmung der Aggregationskriterien bzw. für die Kurztextdarstellung entsprechend berücksichtigt. 

Dank der parametergesteuerten Textattribuierung ist der Revit-Planer somit in der Lage, die Attributanforderungen über die Bauteilmodellierung, also die abzuprüfenden Parameterwerte im Sinne eines Prüfkatalogs, für bestimmte Teilleistungen über die Nutzeroberfläche zusammenzustellen und auch visuell zu kontrollieren. Der LINEAR Anwender kann durch die Parameter- bzw. Attributzuweisung individuelle Textbausteine konfigurieren und die Leistungsbeschreibung entsprechend den Ausschreibungsanforderungen nach einer produktneutralen oder auch herstellerspezifischen Leistungsbeschreibung anpassen: Werden Herstellerbauteile aus dem CAD-Browser im Modell verwendet und ist der Parameterwert für LIN_SHORT_
DESCRIPTION als Kurztextattribut für herstellerspezifischen Teilleistungen konfiguriert, werden die hinterlegte Produktbezeichnung und auch die zugehörige Langtextinformation der GAEB-Datei übergeben. Im umgekehrten Fall, bei geforderter Produktneutralität in der Ausschreibung, ist auf produktverweisende Parameterspezifikationen zu verzichten.

Produktneutrale Ausschreibung nach VOB
Gebot der produktneutralen Ausschreibung nach VOB/A (2019) (§ 7 Abs. 2)

In technischen Spezifikationen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert, oder auf Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, es sei denn,

1.) dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt oder

2.) der Auftragsgegenstand kann nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden; solche Verweise sind mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen.

Mit anderen Worten: Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen.

Es ist dabei grundsätzlich Sache der Bieter, aufgrund ihrer eigenen Sach- und Fachkunde, die Leistung entsprechend den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung anzubieten und die dazu notwendigen Produkte oder Bau- bzw. Herstellungsverfahren auszuwählen. Der Auftraggeber soll in der Leistungsbeschreibung nur den Rahmen vorgeben.


Donhauser, in von Wietersheim: VERIS-VOB/A-Online-Kommentar, Datenbank VergabePortal, Zugriff am 27.7.2022


Dateistandards und Austauschformate – GAEB XML, IFC

Standardisierte Datei- bzw. Datenaustauschformate sind in der Regel zweck- und anwendungsgebunden mit dem vorrangigen Ziel, Kompatibilität herzustellen bzw. einen softwareneutralen Datenaustausch zu ermöglichen. Die Datenformate GAEB XML und IFC erfüllen beide die Kriterien eines offenen und damit openBIM-gerechten Datenaustausches. Die Datenstruktur und der Informationsgehalt einer IFC-Datei unterscheiden sich allerdings grundlegend von einer GAEB-Datei, was den unterschiedlichen Anwendungszielen und -prozessen eines geometrischen Modells (CAD) auf der einen und eines kaufmännischen Modells (AVA) auf der anderen Seite geschuldet ist.

Das Modellaufmaß mit LINEAR unterstützt sowohl den GAEB XML Standard (.X81) und alternativ einen hybriden Workflow mittels .MMC-Export (.IFC, .X81) zur zusätzlichen Übergabe eines IFC-Modells für den AVA-Prozess.

  • Das XML-basierte GAEB-Format gewährleistet als standardisierte AVA-Schnittstelle (.X81) dabei die korrekte Übergabe von Aufmaßmengen sowie der Leistungsbeschreibung und zusätzlicher Kostenklassen oder Verortungsreferenzen einschließlich der Mengensplitinformation aus dem CAD-Modell heraus.
     
  • Eine Kombination beider Datenformate (GAEB und IFC) im Sinne einer technischen Informationsverknüpfung von Bauleistungen (kaufmännische Information) mit korrespondierenden IFC-Elementen (geometrische Information) stellt der sogenannte Multimodell-Container in Form eines ZIP-komprimierten Datenpakets dar. Dieses Datenpaket enthält in der Ausprägung eines BIM-LV-Containers sowohl die GAEB-Datei als auch die korrespondierende IFC-Datei. Mit der ebenfalls XML-basierten Schemadefinition und der Veröffentlichung als technisches Regelwerk in Form einer DIN SPEC bzw. der zukünftigen DIN-Reihe 18290 kann damit auf eine hybride Lösung zurückgegriffen werden, um kaufmännische Informationen aus einer GAEB-XML-Datei mit IFC-Modellobjekten regelkonform zu „verlinken“. Der Vorteil gegenüber einer bereits BIM-referenzierten GAEB-XML-Datei besteht in der Visualisierung von verknüpften Teilleistungen zum Bauteil anhand des IFC-Modells und ggf. der IFC-basierten Weiter- oder Nachbearbeitung von Teilleistungen, sofern die AVA-Umgebung einen IFC-basierten Workflow unterstützt.

Die finale Zusammenstellung aller Leistungsbestandteile, d. h. die kaufmännische Weiterbearbeitung, kann anschließend nach wie vor und adressatengerecht per geeigneter AVA-Software durchgeführt werden; bei Übergabe einer MMC-Datei auch optional modellbasiert für diejenigen Leistungen, die mittels IFC-Geometrien und IFC-Parametern sinnvollerweise beschrieben werden können.

LINEAR Modellaufmaß – kompromisslos effizient

Das Konzept von LINEAR für den Anwendungsfall der modellbasierten Mengenermittlung setzt auf ein CAD-basiertes Modellaufmaß mit Übergabe der Mengen und Positionen an eine GAEB-Schnittstelle.

Denn in der CAD-Umgebung können Revisionen mit dem geringsten Aufwand vom Fachplaner umgesetzt werden. Informationen, die bereits durch Systemvorbemessungen und -dimensionierungen über ein technisches System bekannt sind, können aus unserer Sicht CAD-seitig deshalb weitaus ressourceneffizienter zum Zweck der modellbasierten Mengenermittlung verarbeitet werden.

Auch die Informationstiefe, also die Kombination aus LOI und LOG, ist innerhalb der Autorenumgebung (noch) direkt beeinflussbar und problemlos abprüfbar (Dimensionierungsanforderungen und Attribuierung, auch Modelldiagnose und Kollisionsprüfung). Vorausgesetzt, die dafür erforderliche Bauteilparametrik ist (z.B. BIM-seitig mittels AIA) für ein Fachmodell eindeutig festgelegt.

Damit verbleiben die Contentanreicherung und die geometrische Bauteilanalyse für ein Aufmaß als Aufgabenpaket in der dafür geeigneten Umgebung des CAD-Programms und in den Händen des verantwortlichen Fachplaners. Der Zeitaufwand für (Re-)Dimensionierungen am Kanalnetz reduziert sich auf den GAEB-Export/-Import.

Das XML-basierte GAEB-Format gewährleistet als standardisierte AVA-Schnittstelle (.X81) die korrekte Übergabe von Aufmaßmengen sowie der Leistungsbeschreibung und zusätzlicher Kostenklassen oder Verortungsreferenzen einschließlich der Mengensplitinformation aus dem Modell heraus.

Aus Gründen der Datenintegrität verbleibt die Daten- und Informationshoheit zur Ermittlung modellierter Aufmaßmengen in den Händen des verantwortlichen Fachplaners und Autors innerhalb seiner CAD-Umgebung – eine stimmige Lösung, die sich nahtlos in den LINEAR Workflow integrieren lässt.

Workflow statt Workaround.


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